INFOS

Führerschein INFOS

Egal in welcher Klasse Sie Ihren Führerschein machen möchten, mit uns, als Ihre ausbildende Fahrschule haben Sie die richtige Wahl getroffen. Wir informieren Sie von Anfang an über alle nötigen Schritte bzw. benötigten Unterlagen. 

Für die Anmeldung bzw. Ausbildung  in unserer Fahrschule Kriegel in Mettmann sind einige Dinge zu beachten:

  • Personalausweis (ein gültiger Personalausweis zur Anmeldung bei uns)
  • Sehtest (einen Sehtest kann man bei jedem Optiker bzw. Augenarzt durchführen lassen)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung ( hier gibt es verschiedene Veranstalter, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten. Wir helfen gerne bei der Auswahl)
  • Aktuelles Biometrisches Passbild (maximal 6 Monate alt)
  • Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (um die Führerscheinprüfung ablegen zu dürfen, muß ein Prüfauftrag durch das zuständige Straßenverkehrsamt erfolgen)
  •  Zur theoretischen Prüfung dürfen wir Sie leider nicht begleiten!
  • Sind diese Schritte alle getan und alle Unterlagen sind vorhanden, kann es mit der Fahrausbildung auch schon losgehen. Wir stehen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne!

Wichtiger Hinweis!

Bringen Sie bitte zu allen Prüfungen Ihren Personalausweis mit. Schalten Sie Ihr Handy aus! Am Besten ist es, wenn Sie es gar nicht mit in den Prüfungsraum nehmen!  Falls Sie das Handy während der theoretischen Prüfung in die Hand nehmen, könnte es als Täuschungsversuch aufgefasst werden. Das würde dann zu unangenehmen Folgen für Sie führen.

Führerscheinklassen

Wir bieten Ihnen die Fahrausbildung in allen Führerscheinklassen an. In der folgenden Übersicht haben wir diese einmal aufgeführt. Für alle weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Fahrzeuge für Sie zur Auswahl:

2 x Ford Focus 2.0 TDI             
1x  Ford Kuga 2.0 TDI

Beide Fahrzeuge verfügen über die modernste Abgastechnologie (Hybrid) und sind besonders umweltfreundlich mit Hilfe elektrischer Unterstützung.

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

Krafträder: AM, A1, A2, A
Ganz Neu  B 196
PKW: B, B17, BE
LKW:  C, CE
Trecker: L, T

Die neue Führerscheinklasse B 196 erlaubt Ihnen, Leichtkrafträder und Motorroller der Klasse A1 zu fahren. Der theoretische Unterricht umfasst 4 Kapitel zu je 90 Min.  Fahrer und Fahrzeug, Besonderheiten beim Fahren mit Leichtkrafträdern, Besondere Gefahren und natürlich die Fahrphysik.

In den Unterrichten sprechen wir über die Faszination Motorradfahren und auch über die Situationen, aus welcher sich gefährliche Fahrmanöver entwickeln können.

Das Thema Fahrphysik ist ein Schwerpunktthema. Hier erklären wir, wie sich die Naturgesetze verhalten und wie man sie für sich ausnutzt.

Selbstverständlich stellen wir auch die geeignete Schutzkleidung für die Dauer der Ausbildung zur Verfügung….

Führerschein mit 17

Seit einigen Jahren hat man die Möglichkeit, bereits vor dem 18. Lebensjahr einen Führerschein zu erlangen. Man muss also nicht mehr bis zum 18. Lebensjahr warten. Das sogenannte „Begleitetes Fahren ab 17“ setzt natürlich auch einige Bedingungen voraus, die wir hier für Sie zusammengefasst haben. Selbstverständlich geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen bei einem ausführlichen und persönlichen Gespräch in unseren Fahrschulen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. 

Folgendes ist zu beachten:

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Mindestalter für die Anmeldung ist 16,5 Jahre, nach der bestandenen Prüfung erhält man die Prüfbescheinigung mit 17 Jahren
  • In dieser Bescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich aufgeführt
  • Fahren darf man ausschließlich mit Begleitperson innerhalb Deutschland und Österreich
  • Prüfbescheinigung und Personalausweis müssen immer mitgeführt werden
  • Die volle Verantwortung liegt stets beim Fahranfänger
  • Gültigkeit besteht bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Auf Wunsch führen wir mit Ihnen und Ihre Begleitpersonen eine kostenlose Informationsveranstaltung durch.

    Zur Begleitperson:
  • die Anzahl der Begleiter ist nicht eingeschränkt
  • Vollendung des 30. Lebensjahres und seit mind. 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Erhalt der Prüfbescheinigung
  • Alkoholgrenzwert darf bei der Begleitzeit nicht überschritten werden
  • Führerschein muss mitgeführt werden
  • Sie sind nicht der Fahrzeugführer sondern Beifahrer und Helfer zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • Hilfestellung in schwierigen Situationen und Sicherheit vermitteln

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne! 

Hier einige Ansichten unserer Fahrschule und den Unterrichtsräumen.